Sommersemester wird beim BAföG nicht gezählt

Am 14.10.2020 ist die Hochschulpandemieverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Auf der Grundlage des Erlasses des MWFK zur Umsetzung dieser Verordnung verlängert sich nun die Regelstudienzeit durch die förderungsrechtliche Behandlung des Sommersemesters 2020 als pandemiebedingt verlorenes Semester ohne Nachweis einer Epidemie bedingten Verzögerung. Soweit noch kein Antrag auf Leistungen nach dem BAföG beim Amt…