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Das Studierendenwerk Ost:Brandenburg ist zuständig für die
Förderung einer Ausbildung in den Ländern Ozeaniens (ohne Australien) und Afrikas.
ANTRÄGE
können Sie → online oder schriftlich stellen.
Anträge erhalten Sie in unseren → Servicepoints in Frankfurt (Oder) und Cottbus oder per → Download.
FRAGEN ?
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Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, können gefördert werden:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Teil der Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Dies gilt für den gleichwertigen Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte ab Klasse 11 eines inländischen Gymnasiums, falls die Hochschulzugangsberechtigung nach 13 Jahren erworben werden kann oder ab Klasse 10, falls die Zugangsberechtigung nach 12 Jahren erworben werden kann.
Leistungen
Für einen HighSchool-Besuch beträgt der monatliche Bedarfssatz für den Lebensunterhalt 632 €. Schulgebühren werden nicht erstattet. Für Reisekosten werden je Hin- und Rückreise pauschal 500 € bewilligt.
Anträge
können Sie online stellen. Antragsformulare erhalten Sie auch in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus oder per Download.
Downloads:
Checkliste
Schulbescheinigung_inländische Schule
Schulbescheinigung_ausländische Schule
Vollmacht
Neben den Grundvoraussetzungen muss das Auslandsstudium mindestens 6 Monate oder ein Semester dauern.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Förderung einer Ausbildung im Ausland sind:
- die ausländische Ausbildungsstätte muss der inländischen gleichwertig sein
- der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein
- der Besuch muss zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden können
Leistungen
Neben den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden umfassen die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland:
- die Erstattung notwendiger Studiengebühren bis zu 5.600 €
- eine Reisekostenpauschale von je 500 € für die Hin- und Rückreise
- einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung
Für einige wenige Länder kann auch ein Auslandszuschlag gewährt werden.
Nur die Studiengebühren werden als Zuschuss geleistet, alle anderen Zuschläge in Form von hälftigem Zuschuss und unverzinslichem Darlehen. Für die Ausbildung im Ausland wird Ausbildungsförderung längstens für ein Jahr geleistet.
Anträge
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Checkliste
Merkblatt zum Auslandsstudium
Immatrikulationsbescheinigung
Vollmacht
Für die Teilnahme an einem Praktikum außerhalb Europas wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn das Praktikum laut Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, noch abzuleisten ist und mindestens 12 Wochen dauert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Förderung einer Ausbildung im Ausland sind:
- laut Studien- und Prüfungsordnung muss ein Praktikum von mindestens 12 Wochen vorgeschrieben sein – es muss nicht im Ausland vorgeschrieben sein
- der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein
- das Praktikum muss den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung entsprechen
Leistungen
Neben den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden umfassen die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland:
- eine Reisekostenpauschale von je 500 € für die Hin- und Rückreise
- einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung
Für einige wenige Länder kann auch ein Auslandszuschlag gewährt werden.
Die bewilligten Leistungen werden hälftig als Zuschuss und hälftig als unverzinsliches Darlehen bewilligt.
Für die Ausbildung im Ausland wird Ausbildungsförderung längstens für ein Jahr geleistet.
Anträge
können Sie online stellen. Antragsformulare erhalten Sie auch in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus oder per Download.
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Checkliste
Merkblatt Auslandspraktikum
Praktikantenbescheinigung
Vollmacht
INFO-FLYER
ADRESSE
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