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Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) ist zuständig für die

Förderung einer Ausbildung in den Ländern Ozeaniens (ohne Australien) und Afrikas.

Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, können gefördert werden:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Teil der Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Dies gilt für den gleichwertigen Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte ab Klasse 11 eines inländischen Gymnasiums, falls die Hochschulzugangsberechtigung nach 13 Jahren erworben werden kann oder ab Klasse 10, falls die Zugangsberechtigung nach 12 Jahren erworben werden kann.


Leistungen

Für einen HighSchool-Besuch beträgt der monatliche Bedarfssatz für den Lebensunterhalt 632 €. Schulgebühren werden nicht erstattet. Für Reisekosten werden je Hin- und Rückreise pauschal 500 € bewilligt.


Anträge

können Sie online stellen. Antragsformulare erhalten Sie auch in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus oder per Download.


Downloads:

Checkliste
Schulbescheinigung
Vollmacht

Neben den Grundvoraussetzungen muss das Auslandsstudium mindestens 6 Monate oder ein Semester dauern.


Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Förderung einer Ausbildung im Ausland sind:

  • die ausländische Ausbildungsstätte muss der inländischen gleichwertig sein
  • der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein
  • der Besuch muss zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung angerechnet werden können

Leistungen

Neben den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden umfassen die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland:

  • die Erstattung notwendiger Studiengebühren bis zu 5.600 €
  • eine Reisekostenpauschale von je 500 € für die Hin- und Rückreise
  • einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung

Für einige wenige Länder kann auch ein Auslandszuschlag gewährt werden.

Nur die Studiengebühren werden als Zuschuss geleistet, alle anderen Zuschläge in Form von hälftigem Zuschuss und unverzinslichem Darlehen. Für die Ausbildung im Ausland wird Ausbildungsförderung längstens für ein Jahr geleistet.


Anträge

können Sie online stellen. Antragsformulare erhalten Sie auch in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus oder per Download.


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Checkliste
Merkblatt zum Auslandsstudium
Immatrikulationsbescheinigung
Vollmacht

Für die Teilnahme an einem Praktikum außerhalb Europas wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn das Praktikum laut Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, noch abzuleisten ist und mindestens 12 Wochen dauert.


Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Förderung einer Ausbildung im Ausland sind:

  • laut Studien- und Prüfungsordnung muss ein Praktikum von mindestens 12 Wochen vorgeschrieben sein – es muss nicht im Ausland vorgeschrieben sein
  • der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein
  • das Praktikum muss den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung entsprechen

Leistungen

Neben den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden umfassen die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland:

  • eine Reisekostenpauschale von je 500 € für die Hin- und Rückreise
  • einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung

Für einige wenige Länder kann auch ein Auslandszuschlag gewährt werden.

Die bewilligten Leistungen werden hälftig als Zuschuss und hälftig als unverzinsliches Darlehen bewilligt.

Für die Ausbildung im Ausland wird Ausbildungsförderung längstens für ein Jahr geleistet.


Anträge

können Sie online stellen. Antragsformulare erhalten Sie auch in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus oder per Download.


Downloads:

Checkliste
Merkblatt Auslandspraktikum
Praktikantenbescheinigung
Vollmacht

Anträge

können Sie → online oder schriftlich stellen.

Anträge erhalten Sie in unseren → Servicepoints in Frankfurt (Oder) und Cottbus oder per → Download.

Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per E-Mail. Diese können nicht bearbeitet werden.

Info-Flyer

Sprechzeiten

im Studentenhaus Frankfurt (Oder)
Dienstag 9-12 und 13-15 Uhr

Alternativ können sie uns eine E-Mail senden oder online mittels Button einen Rückruftermin vereinbaren.

Bitte sehen Sie von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung ab.

Bitte senden Sie Ihre Anträge an:

Adresse

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Paul-Feldner-Straße 8
15230 Frankfurt (Oder)

So erreichen Sie uns:

Studentenhaus

Frankfurt (Oder)
zuständig für Ozeanien (ohne Australien) und Afrika

Hauptsachbearbeiter

Herr Hübner

Me - P

Frau Runge
m.runge@swffo.de