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Auf Antrag hat jeder Studierende im Verantwortungsbereich des Studierendenwerkes Ost:Brandenburg, der sich in einer finanziellen Notsituation befindet, die Möglichkeit, vom Studierendenwerk ein Härtefalldarlehen in Anspruch zu nehmen.
Besondere Umstände, die die Antragstellung auf Gewährung eines Härtefalldarlehens rechtfertigen, können zum Beispiel sein:
- der vom Antragsteller nicht zu vertretende zeitweise Wegfall der BAföG-Zahlungen
- ein ungedeckter Verlust von Lern- und Arbeitsmitteln
- nicht planbare Aufwendungen aus Anlass von Erkrankung
- sonstige, eine Bedürftigkeit zwingend begründende Anlässe
Als Grundlage der Entscheidungsfindung dient die durch den Verwaltungsrat beschlossene Richtlinie zur Gewährung von Härtefalldarlehen.
Bei Bedarf erhalten Sie die Anträge auf Gewährung von Härtefalldarlehen auch in unseren Servicepoints. Hier geben wir Ihnen Auskunft über die konkrete Verfahrensweise der Antragstellung sowie über die notwendigen Voraussetzungen zur Bewilligung dieses Darlehens.
Das Darlehen ist zinslos. Die Maximalhöhe des Darlehens beträgt 500 €. Über die Gewährung des Darlehens entscheidet die Geschäftsführerin des Studierendenwerkes. Die Rückzahlung wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Vergabe von Härtefalldarlehen individuell vereinbart und beträgt mindestens 50 € monatlich.
Der ausgefüllte Antrag kann vorzugsweise per E-Mail an service@swobb.de geschickt werden.