Der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Heizkostenzuschuss ist beschlossene Sache.
Den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 € bekommen alle Studierenden, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und dabei nicht mehr bei den Eltern wohnten.

Berechtigte Studierende bekommen den Zuschuss Ende September automatisch ausgezahlt, eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig.

Sie beziehen Wohngeld? Dann erfolgte die Auszahlung über die zuständige Wohngeldstelle.

Sofern Sie als Nebentätigkeit einen Minijob ausüben, können Sie die sogenannte Energiepreispauschale erhalten. Im → Blog der Minijobzentrale sind alle wesentlichen Informationen zusammengefasst.

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den → FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale in den → FAQ des Bundesfinanzministeriums.