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Die individuelle Regelstudienzeit und die Fristen zur Erbringung von fachsemestergebundenen Prüfungsleistungen sollen auch im Wintersemester 2021/22 erneut verlängert werden. Das Wissenschaftsministerium plant dafür die erforderliche Änderung der Hochschulpandemieverordnung.

Die geänderte Verordnung wurde den Hochschulen und der Brandenburgischen Studierendenvertretung vorgelegt, am 16. Februar soll das erforderliche Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Landtag Brandenburg hergestellt werden.

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