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Die Mittel sollen den Studierenden in finanziellen Notsituationen helfen, einen erfolgreichen Studienverlauf zu ermöglichen. Als Grundlage der Entscheidungsfindung dient die durch den Verwaltungsrat beschlossene Vergaberichtlinie vom 22.6.2021.
Bei Bedarf erhalten Sie die Anträge auf Nothilfe auch in unseren Servicepoints. Hier geben wir Ihnen Auskunft über die konkrete Verfahrensweise der Antragstellung sowie über die notwendigen Voraussetzungen zur Bewilligung dieses Zuschusses.
Die maximale Summe der Zuwendung beträgt 300 Euro pro Kalenderjahr. Die Zuwendung kann bis zu 3-mal in einem Studium beansprucht werden. Dabei werden Bachelor- und Masterstudiengänge getrennt bewertet.