This post is also available in: Englisch

Wohnen in der Community und zum Flatrate-Preis. Die Wohnanlagen des Studentenwerkes befinden sich überwiegend in Campusnähe und sind voll möbliert. Die Mietpreise enthalten alle Nebenkosten.

Wo wollen Sie wohnen?

FAQs Studentisches Wohnen

Um sich für ein Zimmer/Apartment zu bewerben, füllen Sie bitte den → Antrag auf unserer Website aus. Für einen gewünschten Aufenthalt unter 90 Tagen verwenden Sie bitte den → Antrag für Kurzaufenthalte. Wenn Sie am Studienort das Zimmer wechseln möchten, müssen Sie einen → Umzugsantrag stellen.

Um den Wohnantrag bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Zulassung zur Hochschule/Uni oder (wenn bereits vorhanden) Ihre Immatrikulationsbescheinigung, eine Kopie des Ausweises oder Passes  sowie ein aktuelles Foto.

Die Bewerbung können Sie gerne auch schon vorab ausfüllen und die geforderten Unterlagen nachreichen.

Bewerben Sie sich so früh wie möglich, auch wenn Sie noch keine Zulassung haben, besonders  bei speziellen Wünschen oder der Bewerbung für ein Einzelapartment.

In der Regel erhalten Sie 3-4 Wochen vor Ihrem Einzugswunsch ein Zimmerangebot.

Stellen Sie in Ihrem Mail-Programm bitte ein, dass die Absender-Domains wohnen@swffo.de und wohnen.cb@swffo.de sichere Domains sind. Nehmen Sie unsere E-Mail-Adressen in Ihr Adressbuch auf, damit Ihnen alle Dokumente rechtzeitig zugehen und nicht in Ihren SPAM-Ordner geleitet werden!

Prüfen Sie bitte immer Ihren SPAM-Ordner, ob Dokumente auf Grund des PDF-Anhanges aussortiert wurden.

Falls Ihr Wunsch nach einer bestimmten Wohnanlage oder einem bestimmten Zimmer-/Apartmenttyp nicht erfüllbar ist,  werden wir Ihnen eine Alternative anbieten. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Hier können wir aber nicht garantieren, dass bis zum Semesterbeginn ein passendes Zimmer/Apartment zur Verfügung steht.

Wir verfügen über 14 Wohnanlagen mit 3.764 Plätzen an den Standorten Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Senftenberg.

Die Belegung erfolgt sowohl einzeln in Ein-Raum Apartments als auch gemeinsam in Wohngemeinschaften. Dabei teilen sich 2 bis 5 Studierenden gemeinsam Küche und Bad.

Die Zimmer sind voll möbliert (Bett, Schreibtisch, Stuhl, Regal, Schrank, Lampen etc.). Kopfkissen, Bettdecke sowie Bettwäsche sind selbst mitzubringen.

Die Küchen bzw. Kochnischen sind mit Kochstelle, Spüle, Kühlschrank und Geschirrschränken ausgestattet. Küchenutensilien werden nicht gestellt. Alle Apartments verfügen über ein Bad mit Dusche und WC.

Anschlüsse für Rundfunk, Fernsehen, Telefon und Internet (LAN)  sind vorhanden. Waschmaschinen und Trockner sowie Fahrradräume stehen im Keller zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.

Alternativ kann beim Studentenwerk als Erstausstattung ein Starter-Kid (SIS-Pack) für 65 Euro erworben werden (siehe auch nächste FAQ).

Insbesondere unseren internationalen Studierenden, die mit dem Flugzeug anreisen und denen nur eine begrenzte Gepäckmenge zusteht, bieten wir bei Einzug ein sogenanntes SIS-Pack an. Dieses beinhaltet:

1 Kissen, 1 Bettdecke,  1x Bettwäsche (inklusive Laken), 1 Topf, 1 Pfanne, 1 Tasse, 1 Teller, 1x Besteck (Messer, Gabel, Löffel, Teelöffel), Müllbeutel, WC-Papier.

Das SIS-Pack kann vorab für 65 Euro (Stand: 30.09.22) mitgebucht werden. Die Anzahl ist begrenzt. Wir bitten daher um rechtzeitige Mitteilung.

Es handelt sich um eine Brutto-Warmmiete. Alle Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sowie das Internet sind bereits inkludiert. Es gibt keine Nachforderungen.

Jeder Mieter muss eine Kaution zahlen. Für Studenten beträgt diese 300 und für Gäste 400 Euro.

Nachdem wir Ihnen eine Wohnung zugeteilt haben, erhalten Sie von uns für den gewünschten Einzugstermin eine Einladung zur Vertragsunterzeichnung. Vorab muss die Kaution überwiesen werden. Wird diese nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt, verfällt die Reservierung.

Mit Zahlung der Kaution bestätigen Sie die Annahme zum gewünschten Einzugsdatum. Treten Sie erst nach Zahlung der Kaution von der Reservierung zurück, berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 30 Euro. 

Nach dem Unterzeichnen des Vertrages erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrem Zimmer/Apartment.

Die Zahlung der Miete erfolgt per Abbuchung von Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass die Abbuchung nur von einem deutschen Bankkonto erfolgen kann. Jeder Mieter ist daher verpflichtet, bei Unterzeichnung des Mietvertrages ein ausgefülltes → SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen, das dem Studentenwerk die Abbuchung der monatlichen Miete ermöglicht. Diese erfolgt in der Regel immer zum 5. Werktag des Monats.

Wird dieses Mandat nicht vorgelegt, ist der Mieter verpflichtet, die Miete spätestens zum 5. Werktag  jeden Monats auf das Konto des Studentenwerkes zu überweisen. Hierfür berechnet das Studentenwerk eine monatliche Gebühr von 5 Euro.

In Deutschland besteht Meldepflicht. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages erhalten Sie eine Wohnungsgeberbestätigung von uns. Mit dieser müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Bürgeramt anmelden.

In Deutschland muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen. Dies gilt auch für Wohneinheiten in Studentenwohnanlagen. BAföG-Empfänger haben die Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zu lassen.

Das BVerwG hat am 30.10.2019 entschieden, dass auch Studierende, die keine Beihilfen (z. B. BAföG) beziehen, sich von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls befreien lassen können. Voraussetzung ist, dass nach Abzug der Wohnkosten maximal ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die → Homepage des Beitragsservices und den → Antrag auf Befreiung.

Wenn außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister ein Havariefall eintritt, können Sie sich in Abhängigkeit vom Standort ihres Wohnheimes an folgende Firmen wenden:

Frankfurt (Oder): Havarieplan | Berliner Straße: Havarieplan | Eberswalde: Havarieplan | Cottbus: Havarieplan | Sachsendorf: Havarieplan | Senftenberg: Havarieplan

Bitte prüfen Sie zunächst, ob der Schaden unmittelbar abgestellt werden muss, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden oder ob eine Meldung an das Studentenwerk bzw. den/der zuständigen Hausmeister*in am  nächsten Tag erfolgen kann.

Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. Damit bestehen gute Chancen sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Technische Informationen zu den Geräten können Sie der → Bedienungsanleitung entnehmen.

Wenn Sie am Studienort das Zimmer wechseln möchten, müssen Sie einen Antrag auf Umzug stellen. Diesen können Sie online ausfüllen.

Umzugsantrag

Wohnheim – Wörterbücher

deutsch
chinesisch
englisch

deutsch
französisch
spanisch

deutsch
polnisch
russisch

deutsch
französisch
arabisch

Gesundheit