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Zuschuss für Studierende in Notlagen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben vereinbart, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen auch im gesamten Sommersemester 2021 anzubieten und damit Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, zu helfen. Anträge auf einen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat sind damit weiterhin online möglich.

Zum Online-Antrag und den FAQs geht es hier.

Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden. Beachten Sie dabei bitte auch folgende technische Hinweise.

Zur Unterstützung beim Ausfüllen steht eine Tutorin zur Verfügung. Samhaa Benajiba ist Montag bis Freitag jeweils von 15:00 bis 16:30 telefonisch (01520 2915576) und per E-Mail (hilfe@swffo.de) erreichbar. Mittwochs von 13 bis 15 Uhr steht sie in Cottbus im Quasimono auch direkt zum Gespräch zur Verfügung.

Auch die zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende – der KfW-Studienkredit – bleibt für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt.

Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt das BAföG. Daher empfehlen wir, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.