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Am 3.2.21 ist die 1. Verordnung zur Hochschulpandemieverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Damit verlängert sich für Studierende, die im Wintersemester 2020/2021 eingeschrieben sind, analog wie schon im Sommersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester.

Daraus resultierend besteht bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auch die Möglichkeit, ein zusätzliches Semester BAföG zu erhalten.

Bitte stellen Sie rechtzeitig ihren (Wiederholungs-)Antrag, um ihre Ansprüche zu wahren.