Eine Nahaufnahme eines Sparschweins

Nach erfolgter Genehmigung durch das MWFK des Landes Brandenburg wird die am 22.11.2022 durch den Verwaltungsrat des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) beschlossene Erhöhung des semesterweise zu zahlenden Studentenwerksbeitrages von 70 auf 100 Euro nunmehr zum Wintersemester 2023/24 wirksam.

Dieser Beschluss erging seitens des Verwaltungsrates mit dem Ziel, die Essenspreise in der Mensa für Studierende für die nächsten zwei Jahre konstant zu halten. Das Studentenwerk verpflichtet sich dabei, vor einer notwendigen Essenspreiserhöhung für Studierende zuerst alle anderen Möglichkeiten zu prüfen.

Insbesondere die steigenden Herstellungs- und Energiekosten in der Hochschulgastronomie wären andernfalls durch die bestehenden Einnahmen nicht mehr gedeckt. Andere Einsparmaßnahmen haben die Grenze zur Aufrechterhaltung des Betriebes erreicht.

Der Studentenwerksbeitrag dient dem Studentenwerk zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben, wie der wirtschaftlichen Förderung der Studierenden (Härtefalldarlehen), Zuwendungen für Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, Beiträge an Verbände und an die Freizeit-Unfallversicherung der Studierenden, soziale und gesundheitliche Betreuung, Einrichtung von Kinderbetreuungsstätten, Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen, den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen sowie der Bereitstellung von Einrichtungen in kulturellen und gesellschaftlichen Bereich für die Studierenden der staatlichen Hochschulen.