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Auf Grund der anhaltenden Pandemie wurden alle Eltern gebeten, soweit es Ihnen möglich ist, Ihre Kinder freiwillig zu Hause zu betreuen.

Am 28.1.2021 hat nun das MBJS des Landes Brandenburg die 2.Richtlinie zu den Kita-Elternbeiträgen erlassen. Diese sieht vor, dass bei freiwilliger Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Betreuungsleistung, auf die Erhebung der Elternbeiträge – rückwirkend ab 01.01.2021 – vollständig oder hälftig verzichtet wird.

Downloads:
– Elterninfo der Kita „Anne Frank“
– FAQs zur Richtlinie des MBJS
– Erklärung der Eltern zum Betreuungsumfang

Bitte beachten Sie: Da der Einzug der Beiträge für den Monat Februar 2021 durch das Studentenwerk aus technischen Gründen nicht mehr gestoppt werden kann, wird dieser am 01.02.2021 stattfinden.